Schachtschneider ins Europaparlament?! – Nee, lasst mal lieber…

Schaumschläger zurück in die Küche! (Bild: birgitH/pixelio.de)

Schaumschläger zurück in die Küche!
(Bild: birgitH/pixelio.de)

Der Gedanke „Graf Enoch Koks von und zur Halde – WTF?!“ scheint in den vorangegangenen Tagen durchaus den einen oder anderen Frequentierenden der Blogosphäre bewegt zu haben. Leser, die sich über meine kleine Parodie der in letzter Zeit vermehrt aufgetretenen AfD-Austrittsschreiben köstlich amüsiert haben, trugen ebenso wie Reichsbürger und Verschwörungsideologen, die das Schreiben für bare Münze nahmen, dazu bei, diesem Blog einen recht anständigen Start zu verschaffen – mit Zugriffszahlen, die Laune machen, ihn regelmäßig zu bestücken.

Der „Klassenbewusste Kleinbürger“ ist aber – um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen – kein AfD-Blog und will auch keiner sein. Ich bin weder Mitglied dieser Partei noch mit ihr verheiratet. Und diese Unabhängigkeit hilft auch, einer möglichen Betriebsblindheit vorzubeugen. Aber ich bin durchaus ein potenzieller Wähler und mit Blick auf die Europawahlen kann ich sogar sehr viele gewichtige Punkte erkennen, die dafür sprechen, der Partei auf dieser Ebene eine Chance zu geben.

Unabhängig davon, ob man dies begrüßt oder nicht, dürfte eines mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten: Die AfD wird – wenn ihr bis dahin nicht noch irgendein unverzeihlicher Schnitzer unterlaufen sollte – im kommenden Mai ins Europaparlament einziehen. Bei der Europawahl ist das Risiko für die Bürger, durch ihre Wahlentscheidung unerwünschte Folgen herbeizuführen, geringer als bei einer Bundestagswahl und entsprechend ist es leichter, die Menschen zur Abgabe einer Proteststimme zu motivieren. Und wenn Bürger, die Brüssel und seinem elitistischen Hochmut zeigen wollen, wo der Hammer hängt, eine Chance sehen, wirksamen Protest auszudrücken, werden sie auch wählen gehen. Es ist zu erwarten, dass die AfD, die gleich beim ersten Antritt 4,7% zur Bundestagswahl erzielen konnte, als eine solche Chance wahrgenommen wird.

6-12 AfD-Abgeordnete im künftigen Europaparlament sind realistisch

Dass die AfD derzeit gerade dabei ist, ihre Kinderkrankheiten zu überwinden, geschieht vor diesem Hintergrund auch zur rechten Zeit. Nach dem Einzug der Partei ins Europaparlament wird die AfD keine Newcomerin mehr sein, sondern etabliert wie alle anderen auch. Und von da an wird mangelnde Erfahrung keine Ausrede mehr sein für Unzulänglichkeiten, die Medien und politische Gegner dann gnadenloser ausschlachten werden als je zuvor.

Deshalb ist es jetzt schon wichtig, sich ganz genau anzusehen, wen man ins Europaparlament schicken will. Denn sollten von den je nach Wahlergebnis bei realistischer Betrachtung erzielbaren 6-12 Abgeordneten, die künftig die AfD in Straßburg repräsentieren sollen, auch nur zwei oder drei dabei sein, die sich im Nachgang als untauglich oder illoyal erweisen, würde das der Partei um ein Vielfaches mehr schaden als die derzeit durch die Presse gehenden Berichte über abservierte Landesvorstände.

Nun ist nicht davon auszugehen, dass der bis dato absehbare Versuch eines mit hoher querulatorischer Energie ausgestatteten Nationalmarxisten, Bernd Lucke als Spitzenkandidat auszubooten, auch nur annähernd von Erfolg gekrönt sein wird.

Über eine weitaus größere Anhängerschaft scheint hingegen der Staatsrechtsprofessor Dr. Karl Albrecht Schachtschneider zu verfügen. Eine auf facebook lancierte Unterstützungsseite für eine Kandidatur Schachtschneiders schaffte es bereits jetzt, mehr als 1000 Anhänger zu gewinnen.

Selbstverständlich ist es das gute Recht Prof. Dr. Schachtschneiders, sich um ein Mandat im Europaparlament zu bewerben. Ich hoffe für meinen Teil jedoch, dass er dies nicht auf der Liste der AfD machen wird.

Warum? Nun, Prof. Schachtschneider hat zweifellos gerade auf dem Feld der juristischen Auseinandersetzung mit Zentralisierungstendenzen und Machtgier seitens der EU Courage bewiesen und sich bleibende Meriten erworben. Sein juristischer Kampf gegen den Vertrag von Lissabon bescherte ihm vor dem Bundesverfassungsgericht sogar einen Teilerfolg. Aus dieser Sicht wäre eine Persönlichkeit von so hoher Qualifikation, Prominenz und Erfahrung zweifellos eine Bereicherung für jede Europawahlliste – zumal es für die AfD entscheidend sein wird, die Kritik an der Rettungsschirmpolitik und den Widerstand gegen eine Abgabe weiterer politischer Befugnisse an Brüssel in den Mittelpunkt des Wahlkampfs zu stellen.

Generalverdacht gegen gesamte Religionsgemeinschaften ist verfassungsfeindlich

Es sollte einer Europakandidatur Schachtschneiders auch nicht entgegenstehen, dass er in der Zeit zwischen 2005 und 2011 als Referent vor Organisationen aufgetreten ist, zu denen die AfD zu Recht auf Distanz geht. Schließlich sollte einzig relevant sein, was jemand sagt und nicht, vor wem er es sagt.

Was allerdings Schachtschneider veranlasst hat, sowohl seine Integrität als Person als auch seine gesamte Reputation als Wissenschaftler durch ein Pamphlet nachhaltig zu schädigen, das den Titel „Verfassungswidrigkeit islamischer Religionsausübung in Deutschland“ trägt, steht in den Sternen und ist auf rationale Weise kaum nachzuvollziehen. Sie lesen richtig: Es schreibt nicht „islamisch motivierten Extremismus“, sondern „islamischer Religionsausübung“. Und so weit mir bekannt ist, hat sich Schachtschneider bis heute noch nicht von dieser These distanziert.

Problematisch an dieser Auffassung ist nicht nur, dass es zumindest aus der Perspektive meiner – zugegeben in hohem Maße zur Reaktanz neigenden – kleinbürgerlichen Moral heraus als außerordentlich verwerflich erscheint, überhaupt die Absicht zu hegen, jemandem die Ausübung seiner Religion verbieten zu wollen – die immerhin ein prägender Teil seiner Persönlichkeit ist. Vor allem ist eine solche Forderung aber selbst manifest verfassungsfeindlich. Und dies sehen mittlerweile auch staatliche Institutionen so. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet etwa seit einigen Monaten die Partei „Die Freiheit“ und ihr Umfeld, weil er Aktivitäten, die „darauf abzielen, pauschale Ängste vor Muslimen als nichtintegrierbare ‚Ideologieanhänger‘ zu schüren und alle Muslime allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit als Feinde des Rechtstaates zu verunglimpfen“, als extremistische Bestrebung betrachtet. Dadurch werden, so das Landesamt, im Grundgesetz konkretisierte Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde (Art. 1 GG), das Diskriminierungsverbot (Art. 3 GG) und die Religionsfreiheit (Art. 4 GG), verletzt. Ziel dieser Bestrebungen sei es, die Geltung dieser Grundrechte für Muslime, die aktiv ihren Glauben leben wollen, außer Kraft zu setzen bzw. zu beseitigen.

Was jede Rechtsanwaltsfachangestellte weiß…

Aber auch als Wissenschaftler diskreditiert Schachtschneider sich mit dieser Position. Rein rechtstechnisch kann nämlich – wie eigentlich jede Rechtsanwaltsfachangestellte im zweiten Ausbildungsjahr wissen müsste – eine Religionsausübung als solche nie „verfassungswidrig“ sein, weil Religion begriffsimmanent etwas Privates, Innerliches, auf den Einzelnen Bezogenes ist, also stets etwas Privates, während eine Verfassung begriffsnotwendig die Beziehungen zwischen den staatlichen Institutionen untereinander und die Beziehungen zwischen dem Einzelnen und dem Staat regelt, wenn es um die Ausübung staatlicher Hoheitsgewalt geht. Und zwar in dem Sinne, dass eine Verfassung den Einzelnen vor dem Staat schützt, indem sie den Staat beschränkt – und nicht umgekehrt.

Der Verfassung würde Religionsausübung nur dann unterliegen, wenn es in Deutschland eine Staatsreligion gäbe und dann nur insofern, als der Staat selbst in deren Namen Hoheitsgewalt ausübt. Die Religionsfreiheit im Sinne des Art. 4 GG ist in Deutschland hingegen nicht einmal im Falle eines Missbrauchs verwirkbar (da in Art. 18 nicht erwähnt). Insofern könnte einem salafistischen Hassprediger zwar das Predigen politischer Inhalte in einer Moschee untersagt werden, wenn die Voraussetzungen zur Aberkennung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit vorliegen. Es könnte ihm jedoch nicht der Besuch der Moschee als solcher und das dortige Verrichten der Gebete untersagt werden.

Die einzigen Beschränkungen, die sich für die Religionsausübung in Deutschland ergeben, sind in allgemeinen Gesetzen zu finden, die für jedermann gelten, egal ob religiös oder nicht. Und diese müssen sich an den Grundrechten und –freiheiten der Bürger messen lassen und dürfen diese nicht in ihrem Kernbestand aushöhlen. Eigentlich müsste dies einem Staatsrechtsprofessor bekannt sein. Noch schlimmer wäre es aber, wenn er seine obige These wider besseres Wissen aufstellt.

Sarrazin-Dunstkreis ist keine Option

Das gebrochene Verhältnis Prof. Schachtschneiders zu einem so elementaren Bürgerrecht wie der Glaubens- und Gewissensfreiheit sollte Grund genug sein, ihn mit seinen europapolitischen Ambitionen auf eine andere Plattform als die AfD zu verweisen. Es war richtig und wichtig, dass Bernd Lucke in seinem Thesenpapier vom 31. Oktober eine klare Distanzierung zu islamfeindlichen Kräften ausgesprochen hat und dass sich die AfD auch in ihren Leitlinien deutlich gegen jede Form der Religionsfeindlichkeit ausspricht. Darüber hinaus gibt es insbesondere auch in Einwanderercommunities ein erhebliches Wählerpotenzial für die AfD – beispielsweise auch unter Jungunternehmern oder Leistungsträgern aus der türkisch- oder russischstämmigen Community, die von Eurozentralismus und Rettungsschirmpolitik in keiner Weise begeisterter sind als ihre deutschstämmigen Mitbürger. Kulturkämpferische, antireligiöse Attitüden kommen dort in aller Regel aber sehr schlecht an.

Die AfD beweist großen Mut, wenn es darum geht, nicht auf den Wutpöbel zu bauen. Wer Deutschland voranbringen will, kann nicht auf die Angst- und Hassrhetorik setzen, für die Sarrazin und seine Epigonen stehen, sondern muss darauf setzen, dass Menschen ihre Potenziale entfalten, ihre Träume verwirklichen und ihr Leben nach ihrem eigenen Entwurf gestalten können – egal welche Herkunft und religiöse Überzeugung sie aufweisen. Der Gedanke hinter dem American Dream kann auch hier zum Tragen kommen. Deutschland braucht Mut, nicht Angst! Das geht aber nicht, wenn man einem Demokratiekonzept anhängt, das einer Tyrannei der Mehrheit entspricht.

Auf dem Blog der AfD Baden-Württemberg ist zu lesen:

„Die Konferenz der Landesvorsitzenden hat sich im vergangenen Sommer aus guten Gründen mit großer Mehrheit dagegen ausgesprochen, Sarrazins Buch zu prämieren, um nicht in diesem Dunstkreis zu landen.“

Das ist meine AfD! Und eine, die man mit ruhigem Gewissen wählen kann. Möge sie diesen Weg weiterbeschreiten.

7 Gedanken zu „Schachtschneider ins Europaparlament?! – Nee, lasst mal lieber…

  1. Wenn hier Religion als etwas ausschließlich „Privates“ definiert wird, dann wurde anscheinend das Wesen der islamischen Religion überhaupt nicht verstanden, die sich nämlich explizit als NICHTPRIVAT, sondern als allumfassendes Lebenssystem versteht. Genau aus diesem Grund gibt es in muslimischen Ländern (selbst in der angeblich sekularen Türkei) keine Religions- und keine Meinungsfreiheit in unserem Sinne.

    So betrachten im Grunde alle Muslime den Religionswechsel weg vom Islam als Verbrechen, das laut Koran sogar mit dem Tode bestraft werden soll (http://www.igfm.de/themen/scharia-islamisches-recht-und-menschenrechte/apostasie/)

    Und selbst kritische Fragestellungen, wie diejenige, ob man Mohammed tatsächlich als letzten Propheten ansehen muß, ist in streng muslimischen Ländern ebenfalls ein teilweise todeswürdiges Vergehen.

    „Die Religion des Islams besteht aus der Befolgung des Korans“ Inna dīn al-Islām huwa ittibāʿ al-Qurʾān. So in al-Muqaddima fī uṣūl at-tafsīr Ed. Maḥmūd M. Maḥmūd an-Naṣṣār. Kairo: Dār al-Ǧīl li-ṭ-ṭibāʿa o.D. S. 52.
    Und damit beginnt auch schon das Dilemma. Denn demnach müßte sich ein gläubiger Muslim für die Abschaffung der weltlichen Demokratie und die Errichtung eines Gottesstaates nach den Geboten der Scharia einsetzen, wie es ja auch Millionen gläubige Muslime tun, wenn sie sich nicht sogar dschihadistisch engagieren, wie Tausende von Muslime die aufgrund ihrer Religion zu Terroristen wurden.

  2. Nun, selbst wenn es so wäre (was eigentlich nur Salafisten und „Islamkritiker“ so sehen, aber die sind ja Brüder im Ungeist) – es wäre trotzdem irrelevant. Ich könnte der festen Überzeugung sein, dass mein Nachbar ein riesengroßes Arschloch ist und dass es eine tolle Sache wäre, ihn, wenn mal keiner zusieht, mit einem aus Polen eingeschleusten Wagen zu überrollen oder einen Berufskiller auf ihn anzusetzen.

    Solange ich aber keine Anstalten mache, dies auch tatsächlich zu tun, hat niemand das Recht, etwas gegen mich zu unternehmen. Die Gedanken sind frei. Und erst recht die, die ich gar nicht habe, obwohl mir andere das unterstellen mögen.

    • Schon klar! Die islamistisch religiös motivierter Attentate vom 11. September, Madrid, London, Bali, Descherba, Frankfurt, Nairobi, Fort Hood, Nigeria, Mumbai, jetzt gerade in Wolgograd und Tausende weitere sind natürlich eine rein private Angelegenheit und ohnehin nur imaginiert. Man sollte sich auf keinen Fall von zu viel Realität verwirren lassen.

      Kriminalität und Terrorismus sind in der Tat private Handlungen, sofern sie nicht im staatlichen Auftrag erfolgen. Und entsprechend nach allgemein geltenden Strafgesetzen verboten. Egal, aus welcher Motivation heraus. Oder wollen Sie uns erzählen, dass die alle nicht stattgefunden hätten, hätte man nur in diversen Verfassungen die Religionsausübung verboten? – Red.

      • Diese Frage meinen Sie hoffentlich nicht ernst? Natürlich muß es zuerst einmal Islamisten geben, bevor es islamistisch motivierte Gewalt geben kann. Und natürlich ist die Frage, ob man Religionsfreiheit für religiös extremistisch eingestellte Gruppen gewähren kann, die ihrerseits anderen das Recht auf Religionsfreiheit sowie andere Freiheitsrechte nicht gewähren würden, die entscheidende Schlüsselfrage. Wir wiederholen hier gerade den gleichen Wahnsinn wie damals, als wir den Kommunisten und Nazis demokratische Teilhabe einräumten, damit die anschließend die Demokratie beseitigen konnten. Es ist unfaßbar, das man so wenige Jahre nach dieser Erfahrung den gleichen Fehler wiederholt. Der algerische Preisträger des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels Boualem Sansal beschreibt z.B. in diesem Interview, wie der Islamismus das öffentliche Leben und die bürgerlichen Freiheiten in seiner Heimat Algerien nach und nach gezielt zerstört hat: http://www.deutschlandfunk.de/religion-gegen-den-politischen-islam.886.de.html?dram:article_id=272998

        Nun, religiös extremistisch eingestellte Gruppen WERDEN ja bereits verboten, so die Hizb ut-Tahrir oder der „Kalifatsstaat“. Das geht auch ganz easy auf der Basis des Grundgesetzes. Eben weil sie keine religiösen, sondern politische Gruppen sind. Und würde eine Partei zu Wahlen antreten, die religiösen Extremismus in aktiv-kämpferischer Weise vertritt, könnte sie wie jede andere verfassungswidrige Partei auch verboten werden. Das hat trotzdem nichts mit dem Recht auf Religionsfreiheit zu tun, sondern mit politischen Rechten. Und Schachtschneider sprach schließlich von „islamischer Religionsausübung“, nicht von extremistischem „Islamismus“. Hätte er Letzteres gemeint, würden ihm sogar mehr als 90% der muslimischen Community in Deutschland zustimmen. – Red.

  3. Es wäre schön, wenn die Welt so einfach wäre. Aber jetzt erklären Sie mir bitte mal, wieso dann in fast jeder Großstadt salafistisch geprägte Moscheen existieren, und die Anzahl ihrer Mitglieder explodiert und bereits die der NPD-Mitglieder überrundet hat? http://www.welt.de/politik/deutschland/article122412218/Zahl-der-Salafisten-in-Deutschland-extrem-gestiegen.html. Könnte es vielleicht daran liegen, das diese Vereine sich auf die „Religionsfreiheit“ berufen, und sich selbst nicht politisch engagieren, und einfach nur den Koran wortwörtlich auslegen, aus welchem sich all die politischen Konsequenzen für das weitere Handeln ergeben? Man kann dagegen kaum vorgehen, weil die politische Dimension in der Religion des Islams angelegt ist. Und damit wären wir auch genau wieder bei dem was Schachtschneider explizit festgestellt hat. Im Grunde müßte man deshalb von jedem Muslim und jedem Moscheeverein eine Erklärung unterzeichnet bekommen, das er die im Koran stehenden politischen Forderungen (und das sind eine ganze Menge) nicht ernst nimmt und verdammt. Man darf nicht vergessen, das Mohammed als Prophet des Islams als höchstes und heiligstes Vorbild aller Muslime gilt. Ihm nachzueifern ist das Ziel aller gläubigen Muslime. Mohammed gilt als eine der kriegsorientiertesten Menschen der Geschichte. Er selbst hat 27 Angriffskriege angeführt http://www.aaronedition.ch/Islam_und_Terrorismus_Mark_Gabriel_Zitate.pdf, Juden eigenhändig den Hals durchgeschnitten oder sich 9-14 Frauen ab 6 Jahren genehmigt, zuzüglich weiterer Konkubinen, seinen Anhängern aber nur maximal 4 erlaubt. http://de.wikipedia.org/wiki/Familie_Mohammeds
    Man sollte allerdings verdammt vorsichtig sein, das nicht als vorbildlich zu werten, weil man sich dann wiederum der Gotteslästerung schuldig macht, was einem auch den Kopf kosten könnte. Man sieht, es ist wirklich nicht einfach mit dem Islam. Am besten einfach mal selbst den Koran lesen!

    Junge, Lesen allein bringt nichts. Man muss ihn auch verstehen. Und man muss verstehen, dass eine Weltreligion lebt und sich entwickelt. Ansonsten dürfte ich mir, sofern ich sie nur so behandle, wie das Alte Testament es mir vorschreibt, auch heute noch Sklaven aus den Niederlanden oder Österreich halten. Ob die Zahl der Salafisten die der NPD-Mitglieder übertrifft oder nicht, kann ich nicht sagen, zumal dort Doppel- und Dreifachzählungen mit dabei sind (wenn aus einem Hans Huber, dessen Name ihm als Mujahid gewisse Autoritätsprobleme einträgt, zB ein Khaled al-Djihad wird). Ich kann nur sagen, dass bei diesen Leuten genauso wie bei der NPD keiner auch nur aufs Klo gehen kann, ohne dass mindestens drei Geheimdienste in Echtzeit wissen, welchen Stuhlgang er dabei hat. Und das ist auch gut so und dafür gibt es die NSA. Was Leuten wie Schachtschneider oder Ihnen jedoch vorschwebt, ist eine Gesinnungsdiktatur, in der Menschen einzig auf Grund Ihrer religiösen Überzeugung schikaniert, zu Parias gemacht und am Ende zu Vogelfreien erklärt werden sollen. Das wird Ihnen und Ihresgleichen aber nicht gelingen und deshalb scheitert auch der Versuch Ihrer Gesinnungsgenossen, die AfD hizujacken, um Ihre 0,3%-Fringeagenda auf diesem Wege doch noch im Parlament unterbringen zu können. Ende der Durchsage. – Red.

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